Schluss mit PDF: Die E-Rechnungspflicht erreicht jetzt auch den Versand
Empfangen mussten Sie E-Rechnungen schon seit Januar 2025 – das ist seit anderthalb Jahren geltendes Recht. Jetzt kommt die nächste Stufe: Ab 2027 bzw. 2028 müssen Betriebe E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen auch versenden. Das gewohnte PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr aus. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Stress im laufenden Betrieb.