VOB Teil A
Die VOB Teil A regelt die Vergabe von Bauaufträgen in Deutschland durch öffentliche Auftraggeber. Sie soll sicherstellen, dass Bauaufträge fair und transparent vergeben werden. Sie legt fest, wie der Vertragsschluss zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter zu erfolgen hat.
Arten der Vergabe:
- Öffentliche Ausschreibung: Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben.
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Bei der beschränkten Ausschreibung werden die Bauleistungen nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmern (in der Regel 3-8) zur Einreichung von Angeboten vergeben. Hier sucht sich der Auftraggeber also schon im Vorfeld ein paar Unternehmer aus, die dann ihr Angebot abgeben können.
- Freihändige Vergabe: Mit der freihändigen Vergabe kann der Auftraggeber ohne das förmliche Ausschreibungsverfahren der VOB/A vergeben. Die Vorschriften der VOB/A finden aber sinngemäß Anwendung.